Die Strafrechtsklausur mit staatsanwaltschaftlicher Aufgabenstellung

Strafrechtsklausuren haben bei Referendarinnen und Referendaren keinen guten Ruf. Die Gründe sind vielfältig, aber durchaus behebbar. Weder im materiellen Recht noch im Prozessrecht wird Unmögliches verlangt, wenn man bzw. frau sich vernünftig vorbereitet. Selbst für eingefleischte Zivilrechtler und ÖffRecht-Junkies gibt es überhaupt keinen Grund, am Strafrecht zu verzweifeln! Auch der Aufbau einer Strafrechtsklausur mit staatsanwaltschaftlicher Aufgabenstellung ist kein Hexenwerk.

Das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen hat dankenswerterweise eine Reihe von Merkblättern für die verschiedenen Klausurtypen veröffentlicht, darunter ein sehr ausführliches Merkblatt für die Strafrechtsklausur mit staatsanwaltschaftlicher Aufgabenstellung, das die wichtigsten Aufbaufragen beantwortet und darüber hinaus auch Hinweise zu den Themen Schwerpunktsetzung, Verwendung von Urteils- und Gutachtenstil, Darstellung von Meinungsstreitigkeiten etc. enthält. Obwohl es sich hierbei um eine äußerst hilfreiche Handreichung handelt, ist sie meiner Erfahrung nach vielen Referendarinnen und Referendaren nicht bekannt. Das muss sich ändern!

Klausuraufbau ist kein Hexenwerk – dem LJPA sei Dank!

Für niedersächsische Referendare ist dieses Merkblatt absolute Pflichtlektüre! Und zwar nicht erst am Vorabend der Klausur, sondern rechtzeitig, d.h. bevor die strafrechtlichen Übungsklausuren geschrieben werden, denn die Umsetzung des Inhalts muss trainiert werden.

Meiner Einschätzung nach können auch Kandidatinnen und Kandidaten aus anderen Bundesländern von dem Merkblatt profitieren, denn viele Informationen sind universell gültig. Dies gilt u.a. für folgenden Hinweis zum Thema Zeitnot: „Die Arbeit muss sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte beschränken. Nur durch Konzentration auf das Wesentliche bzw. eine zutreffende Schwerpunktbildung wird es gelingen, innerhalb der Bearbeitungszeit einen verwertbaren praktischen teil zu erstellen.“ Hinsichtlich der Einzelheiten des Klausuraufbaus muss der Inhalt natürlich mit den jeweiligen regionalen Vorgaben und Gepflogenheiten abgeglichen werden! Ich freue mich über Hinweise auf vergleichbare Merkblätter aus anderen Bundesländern und werde sie ggfs. gerne hier veröffentlichen!

Abschließender Hinweis für Niedersachsen:
Die nächsten strafrechtlichen Kaiser Seminare in Hannover finden am 11. und 12.01.2019 (materielles Strafrecht – mit mir) und am 04. und 05.04.2020 (Die Staatsanwaltsklausur – mit Staatsanwalt Golo Osthoff) statt .

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