Bundesgerichtshof

Die fünf Strafsenate des Bundesgerichtshofs entscheiden über die Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte (der Schwurgerichte und der übrigen großen Strafkammern) und der Oberlandesgerichte (der Staatsschutzsenate). Die Zuständigkeit der Senate ist in erster Linie regional aufgeteilt. Daneben bestehen Spezialzuständigkeiten des 1. Senats (Militärstrafsachen, Vergehen gegen die Landesverteidigung, Steuer- und Zollstrafsachen), des 3. Senats (Staatsschutzsachen) und des 4. Senats (Verkehrsstrafsachen).