Verteidiger

Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden (§ 138 Abs. 1 StPO). Der Beschuldigte bzw. Angeklagte in einem Strafverfahren kann maximal drei Verteidiger benennen (§ 137 Abs. 1 StPO). Als unabhängiges Organ der Rechtspflege hat der Verteidiger die Aufgabe, zum Finden einer sachgerechten Entscheidung beizutragen, das Gericht – und ebenso Staatsanwaltschaft oder Behörden – vor Fehlentscheidungen zu Lasten seines Mandanten zu bewahren und diesen vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern; insbesondere soll er die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes schützen.