Vollrausch

Wegen Vollrauschs wird bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch Alkohol oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht, bei der der schuldunfähig ist oder dies zumindest nicht ausgeschlossen werden kann (§ 323a StGB). Grund für die Bestrafung ist der schuldhaft herbeigeführte Rausch, nicht die im Rausch schuldlos begangene Tat. Dies erklärt auch den vergleichsweise niedrigen Strafrahmen (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).