Ich bin seit 2011 als Dozent für Strafrecht und Arbeitsrecht tätig. Dabei ist die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren bei Kaiserseminare der Schwerpunkt meiner Tätigkeit. An den Standorten Hannover, Frankfurt a.M. und Stuttgart bereite ich regelmäßig Kursteilnehmer auf das Assessorexamen vor.
Außerdem biete ich für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht Inhouse-Seminare nach § 15 FAO zum Thema „Verteidigung vor dem Schwurgericht“ an. Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen auf der Hand: statt sich auf die – mitunter mühselige – Suche nach einer in zeitlicher, örtlicher und thematischer Hinsicht passenden Veranstaltung zu machen, bestimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ort, Zeit und zeitlichen Umfang selbst. Sie erhalten praxisbezogene Informationen aus erster Hand und dazu ein aktuelles und ausführliches Skript.
In vielen Fällen ist ein Inhouse-Seminar nicht nur bequemer, sondern auch günstiger als ein „normales“ Seminar, bei dem neben den Teilnahmegebühren zumeist noch Reise- und Hotelkosten in Rede stehen. Mein Honorar richtet sich nach der Zahl der Teilnehmenden. Für ein zehnstündiges Seminar beträgt es € 350,- pro Person, mindestens jedoch € 1.750,- (entspricht 5 Teilnehmenden). Bei mehr als 10 Teilnehmenden reduziert sich das Honorar auf € 320,-. Außerdem berechne ich eine Reiskostenpauschale von € 250,-.
Natürlich sind auch kürzere Seminare (z.B. 7,5 oder 5 Stunden) möglich. Übrigens: auch wenn ich gegen Jahresende gerne den „Retter in der (Fortbildungs-)Not“ spiele, erleichtern mir rechtzeitige Anfragen die Planung enorm!
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