Die Arbeitshilfe zur Strafrahmenverschiebung (§ 49 Abs. 1 StGB) ist ein 1-seitiges pdf-Dokument. Sie steht unter dem Motto „iudex non calculat“ und darf von jedermann und jederfrau nach Lust und Laune unverändert (!) verwendet und weitergegeben werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr, feedback sowie Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sind jederzeit willkommen!
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Von wem wurde die Arbeitshilfe denn erstellt?
Sofern vorhanden beim jeweiligen Delikt…