Die Richterbesoldung – was verdienen Richter und Staatsanwälte?

Mein Beitrag über die Einstellungsvoraussetzungen für Richterinnen und Richter ist – für mich ebenso überraschend wie erfreulich – auf großes Interesse gestoßen. Er hat auch einige Kommentare hervorgebracht mit der Kernaussage: „Die Richterbesoldung ist viel zu niedrig!“. Um das beurteilen zu können, muss man als Berufseinsteiger natürlich zunächst einmal wissen, was Richter und Staatsanwälte eigentlich verdienen. Auf die Frage, was man/frau als VolljuristIn andernorts verdienen kann und welche Vor- und Nachteile der Richterberuf hat, werde ich an anderer Stelle eingehen. Also ran an die Fakten!

Die Richterbesoldung ist grundsätzlich Ländersache, d.h. die Besoldung variiert von Bundesland zu Bundesland. Der Deutsche Richterbund hat eine Tabelle (Stand Dezember 2018) veröffentlicht, die einen Überblick über die unterschiedlichen Besoldungshöhen im Bund und in den Bundesländern ermöglichen soll.

In Niedersachsen gilt derzeit folgende Besoldungstabelle:

Für Richter und Staatsanwälte gilt die Besoldungsordnung R. Berufseinsteiger werden nach der Besoldungsgruppe R1 bezahlt. Das „Einstiegsgehalt“ für einen ledigen Richter bzw. eine ledige Richterin beträgt in Niedersachsen derzeit € 4.327,49 brutto. Wenn ich das durch einen Brutto-Netto-Rechner laufen lasse, komme ich auf einen Nettobetrag von rund 3.250,- €. Das R1-Endgehalt von € 6.719,10 entspricht einem Jahresbrutto von rund € 80.629,-. Es liegt der Höhe nach zwischen den Besoldungsgruppen A15 und A16.

Wenn man die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im Verhältnis zum Einkommen angestellter Juristen einordnen will, muss man wissen, dass anders als bei Arbeitnehmern keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) in Abzug gebracht werden, sondern nur Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Andererseits muss sich ein Richter teilweise privat kranken- und pflegeversichern, denn die Beihilfe deckt in Niedersachsen nur 50% bis 70% der Heilbehandlungs- und Arzneimittelkosten ab.

Was heißt das nun konkret? Ausweislich meiner Gehaltsabrechnung für Juni 2018 hatte ich (Erfahrungsstufe 8) ein Gesamtbrutto (inkl. Familienzuschlag) von € 5.891,58, woraus sich nach Abzug von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ein Auszahlungsbetrag von € 4.786,21 ergab. Davon musste ich noch meine private Krankenversicherung bezahlen. Unter Verwendung eines Brutto-Netto-Rechner habe ich grob überschlagen, dass ich „draußen“, also als „normaler“ Arbeitnehmer, ein Jahresgehalt von rund € 81.500 hätte erzielen müssen, um auf mein seinerzeitiges Nettogehalt zu kommen.

6 Gedanken zu „Die Richterbesoldung – was verdienen Richter und Staatsanwälte?

  1. Jetzt dürfen Sie den Interessierten natürlich nicht vorenthalten, dass man als Richter noch ein paar mehr Stunden in der Woche für Nebentätigkeiten hat, sodass man auch die 100.000 Euro knacken kann.

    • Was für ein Unfug!

      Jeder Arbeitnehmer mit einer 42-Stunden-Woche könnte theoretisch noch eine Nebentätigkeit ausüben. Und auch den Richter bekommt nicht einfach ein paar tausend Euro für wenige Stunden unvorbereiteter Arbeit. Zumal nur ein geringer Teil der Richter überhaupt Nebentätigkeiten ausübt.

      Warum versuchen Sie, mit so einem polemischen Mist diesen wirklich guten Beitrag zu diskreditieren?

      • Mein Beitrag war nicht polemisch, sondern erst gemeint. Wenn man Dozent bei Kaiser ist und daneben noch Inhouse-Schulungen gibt etc. kommt man sicher auf 100.000 Euro. Das ist durchaus ein Vorteil am Richterberuf, den man kennen sollte.

  2. Pingback: Wochenspiegel für die 34. KW., das war Rassismus, das zornige Volk, Provida und Richterbesoldung | Burhoff online Blog

  3. Was haben Sie denn da gerechnet? Steuerklasse 3? Ihr netto ergibt „draußen“ ein brutto von zirka 100.000 Euro.

    Beste Grüße
    Thomas

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