Verdeckungsabsicht

Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ist erfüllt, wenn der Täter tötet, um eine vorausgegangene Straftat oder Spuren einer solchen Tat zu verdecken. Auch wenn die Tat also solche schon entdeckt ist, kann der Täter mit Verdeckungsabsicht handeln, wenn er glaubt seine Überführung oder Ergreifung dadurch verhindern zu können.