Grausam

Das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Bejaht worden ist Grausamkeit für Verbrennen bei lebendigem Leib und den qualvollen Erstickungstod in den Gaskammern von Auschwitz. Auch beim Verhungern-Lassen des Opfers wird dies regelmäßig anzunehmen sein.