Ermöglichungsabsicht

Mit diesem Mordmerkmerkmal handelt, wer sein Ofer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können. Typischer Beispiel ist die Tötung des Opfers mit dem Ziel, ihm anschließend Geld oder Wertgegenstände entwenden zu können (sog. „Raubmord“).

Gemeingefährliche Mittel

Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat. Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters. Gemeingefährlichkeit kann z.B. vorliegen bei Brandstiftungen, Sprengstoffexplosionen, Amokfahrten mit Kraftfahrzeugen und dem Werfen schwerer Gegenstände von Autobahnbrücken auf Kraftfahrzeuge.

Heimtücke

Unter dem Mordmerkmal der Heimtücke versteht man ein Vorgehen, bei dem der Täter den Umstand, dass das Opfer keinen Angriff erwartet, dazu ausnutzt, das Opfer zu überraschen. Der BGH spricht vom „Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit“, was zum Ausdruck bringen soll, dass das Opfer gerade aufgrund seiner Arglosigkeit weder flüchten noch sich verteidigen kann. Der Täter kann sein Opfer in eine Falle locken, ihm auflauern oder – was bereits ausreicht – es plötzlich und unvermittelt angreifen. Auch der Angriff auf eine schlafende Person ist in der Regel heimtückisch, weil man seine Arglosigkeit mit in den Schlaf nimmt. Beim Angriff auf Säuglinge und Kleinkinder, die von Natur aus wehrlos sind, kommt es auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines anwesenden schutzbereiten Dritten (z.B. der Eltern oder eines Elternteils) an. Echte Mitleidstötungen (z.B. eines unheilbar kranken, leidenden Angehörigen) erfüllen das Mordmerkmal nicht. Zur sog. Rechtsfolgenlösung siehe dort.

Mordlust

Das Mordmerkmal der Mordlust ist erfüllt, wenn der Täter aus Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens tötet, z.B. aus Mutwillen, Langeweile, Neugier oder weil er sich einen besonderen Nervenkitzel davon verspricht. Typisch für die Mordlust ist, dass dem Täter die Person des Opfers egal ist, weil es ihm um den Tötungsvorgang als solchen geht.