Sowohl der Totschläger als auch der Mörder handeln vorsätzlich. Entgegen landläufiger Meinung kann auch ein Mord spontan, also ohne längere Planung, begangen werden. Was also unterscheidet den Mord vom Totschlag? Die Mordmerkmale! Der Tatbestand des Mordes (§ 211 StGB) kennt täterbezogene und tatbezogene Mordmerkmale. Täterbezogen sind diejenigen, bei denen es auf das Motiv ankommt (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, niedrige Beweggründe, Ermöglichungs- und Verdeckungsabsicht). Tatbezogen sind die, bei denen es auf die Art und Weise der Tötung ankommt (heimtückisch, grausam, gemeingefährliche Mittel). Wer ein Mordmerkmal erfüllt, ist ein Mörder. Totschläger ist gemäß § 212 StGB hingegen derjenige, der einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, der also weder eine „mörderische“ Motivation hat noch eine solche Vorgehensweise wählt.
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Mordlust
Das Mordmerkmal der Mordlust ist erfüllt, wenn der Täter aus Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens tötet, z.B. aus Mutwillen, Langeweile, Neugier oder weil er sich einen besonderen Nervenkitzel davon verspricht. Typisch für die Mordlust ist, dass dem Täter die Person des Opfers egal ist, weil es ihm um den Tötungsvorgang als solchen geht.