Totschlag

Totschläger ist, wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein (§ 212 StGB). Anders als der Mord wird der Totschlag mit zeitiger Freiheitsstrafe (5-15 Jahre) bestraft (Ausnahme: der besonders schwere Gall des Totschlags, der wie der Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahnden ist). Zur Unterscheidung von Mord und Totschlag siehe hier.